Der Butterfisch-Blog …
… Alles rund um das Thema Websites, Online-Banner etc.
Rechtliches
Autor: Christian Rath|Datum: 24. Juni 2022
Alle Kategorien anzeigen 16In den vergangenen Jahren sind die rechtlichen Anforderungen an Websites immer umfangreicher geworden. Impressumspflicht, die Ausweitung des Datenschutzes, Disclaimer etc. erschweren den rechtssicheren Zugang zu Internetseiten. Was aber sind die Mindestanforderungen an eine Website?
Eine geschäftlich verwendete Website oder Online-Plattform unterliegt grundsätzlich der Impressumspflicht. Zu solchen sogenannten Telediensten gehören Homepages, E-Commerce-Angebote, Suchmaschinen, gewerbliche Online-Auktionen, Navigationshilfen, Telebanking oder Internetwerbung. Lediglich Websites, die ausschließlich rein persönlichen oder familiären Zwecken dienen, sind von der Impressumspflicht ausgeschlossen.
Achtung: Auch für soziale Netzwerke wie facebook oder Karrierenetzwerke kann die Impressumspflicht gelten, wenn der entsprechenden Account geschäftlich genutzt wird.
Folgende Angaben sind danach für geschäftliche Telemediendienstangebote in ihrem Impressum verpflichtend:
1. Name und Anschrift des Anbieters
2. Name des Vertretungsberechtigten
3. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen
4. Aufsichtsbehörde (Wenn es sich um eine Tätigkeit handelt, für die eine behördliche Zulassung erforderlich ist).
5. Angabe des Registers und der Registernummer
5. Umsatzsteueridentifikationsnummer / Wirtschafts-Identifikationsnummer
6. Pflichten nach dem Medienstaatsvertrag (Wenn journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote veröffentlicht werden).
7. Reglementierte Berufe (Im Falle von Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung an den Besitz eines Diploms oder eines Befähigungsnachweises gebunden ist).
Alle diese Angaben sollten auf einer Seite zusammengefasst sein, die über einen ständig und gut sichtbaren Link als „Impressum“ oder „Kontakt“ von jeder Seite direkt abrufbar ist.
a) Datenschutzerklärung
Es dürfen vom Anbieter einer Website nur dann personenbezogene Daten der Nutzer erhoben und verwendet werden, wenn dies aufgrund einer Rechtsgrundlage erfolgt. Diese liegt im Falle der Datenverarbeitung zur Erfüllung von Vertragszwecken, aufgrund berechtigter Interessen, auf Grund gesetzlicher Vorgaben, sowie aufgrund der Einwilligung des Betroffenen vor. Die Rechtmäßigkeit ergibt sich seit dem 25.05.2018 aus Art. 6 DS-GVO.
Der Diensteanbieter muss zum Zeitpunkt der Erhebung über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache informieren.
Da auf fast jeder Website Daten erhoben werden (z.B. durch Setzung von Cookies), sollte darüber entsprechend aufgeklärt werden.
Eine Datenschutzerklärung ist z.B. für folgende Datennutzung notwendig:
In der Datenschutzerklärung sollten sich folgende Punkte – soweit zutreffend – finden:
Daneben ist unter u.U. ein Datenschutzbeauftragter zu benennen und dessen Kontaktdaten anzugeben.
Die Bereitstellung der Datenschutzinformationen sollte über einen leicht zugängigen Link z.B. „Datenschutz“ oder „Datenschutzerklärung“ erfolgen. Sie sollten auf einer eigenen Unterseite stattfinden und idealerweise nicht innerhalb des Impressums dargestellt werden um eine klare Trennung zwischen den Informationen zu gewährleisten.
Cookies, die für den Betrieb der Internetseite nicht zwingend erforderlich sind, dürfen nur nach aktiver Einwilligung des Seitenbesuchers gespeichert werden. Diese Einwilligung muss freiwillig vor Beginn der Datenverarbeitung erfolgen.
Hierbei kommen meist sogenannte Cookie-Banner zum Einsatz. Da diese den Zugang zu Impressum und Dateschutzhinweisen jedoch nicht behindern dürfen, ist es meist sinnvoll entsprechende Links in den Banner miteinzubauen. Desweiteren muss der Nutzer seine Einwilligung jederzeit widerrufen können.
Technisch notwendige Cookies sind Cookies, die für den Betrieb der Internetseite und deren Funktionen erforderlich sind (z.B.: Warenkorb-Cookies, Cookies, für die die Sprachauswahl, Login-Cookies etc.).
Werden auf der Internetseite nur Cookies eingesetzt, die für den technischen Betrieb der Webseite unabdingbar sind, braucht man keinen Cookie-Banner. Es muss aber über die Verwendung und die Funktionsweise der eingesetzten Cookies in der Datenschutzerklärung informiert werden.
Disclaimer sind so genannte Haftungsausschlüsse für Links und Inhalte der eigenen Seite.
Jedoch bieten sie keine uneingeschränkte Rechtssicherheit. Die Angaben eines Haftungsausschlusses können wirkungslos sein, wenn man Kenntnis von dem Rechtsverstoß hat und den Link dennoch nicht entfernt. Durch den Beschluss des LG Hamburg vom 18. November 2016 wurde entschieden, dass derjenige, der auf seiner kommerziell genutzten Webseite einen Link setzt, durch den eine Urheberrechtsverletzung begangen wird, selbst eine solche Verletzung begeht.
Unternehmen, die Waren und/oder Dienstleistungen anbieten, müssen zusätzlich mit folgendem Link auf die EU-weit gültige Online-Streitbeilegungsplattform hinweisen: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Seit dem 01. Februar 2017 muss jeder Unternehmer, der mit Verbrauchern Verträge schließt und eine Webseite unterhält und/oder gegenüber Verbrauchern Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, die Informationspflichten der §§36, 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) erfüllen.