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Google Maps DSGVO konform in eine Webseite einbinden

Rechtliches

Google Maps DSGVO konform in eine Webseite einbinden

Autor: Samuel Wellach|Datum: 24. Juni 2022

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Google Maps über die Teilen-Funktion einzubetten birgt rechtliche Gefahren.

Schon seit vielen Jahren hat sich die Verwendung der interaktiven Google-Maps auf Webseiten durchgesetzt. Der relativ einfache Einsatz dieses Features hat enorm zu seiner Verbreitung beigetragen. Allerdings gibt es hierbei aus datenschutzrechtlichen Gründen einiges zu beachten.

Da Google Maps ein Dienst des US-amerikanischen Unternehmens Google LLC. ist, übermittelt dieser Daten in die USA. Diese gelten jedoch datenschutzrechtlich in der EU als unsicheres Drittland. Früher regelte das zwischen den USA und der EU ausgehandelte Privacy Shield Abkommen die Datenübermittlung in die USA. Dieses ist mittlerweile jedoch obsolet, da der EuGH das Datenschutzniveau der USA als nicht ausreichend auswies.

Bei Verwendung von Google Maps auf einer Website entsteht eine automatische Verbindung zum Google-Server, wodurch personenbezogene Daten des Nutzers an Google übertragen werden. Ebenso setzt Google Maps Cookies für Werbezwecke, die als nicht-essenziell gelten.

Da das Setzen solcher Cookies, sowie das Erheben, Speichern und Weiterverarbeiten personenbezogener Daten im Normalfall nicht ohne die aktive und informierte Einwilligung des Nutzers geschehen darf, wird hierfür eine Opt-in-Einwilligung des Besuchers benötigt.

D.h. der Google Maps Dienst darf nur nach dem ausdrücklichen OK des Benutzers eingebunden werden.

Wie bindet man also Google Maps DSGVO-konform in die Webseite ein?

Datenschutzerklärung

Um die Informationspflichten aus Art. 13 DSGVO zu erfüllen, muss ein Hinweis in der Datenschutzerklärung erfolgen. Es muss darüber informiert werden, dass beim Anklicken der Karte personenbezogene Daten des Nutzers an Google übertragen werden.

Datenschutzkonforme Integration

Mit einer sogenannten 2-Klick-Lösung lässt sich Google Maps datenschutzkonform in eine Webseite einbinden. Der Besucher wird vor dem Öffnen der Karte darauf hingewiesen, dass Daten an Google weitergeleitet werden. Nur mit der ausdrücklichen Einwilligung des Besuchers, wird die Karte dann sichtbar.

Achtung: Screenshots von Maps wären eine Lösung um die Datenübertragung an Google zu unterbinden, sind jedoch von Google ausdrücklich untersagt und verletzen deren Nutzungsbedingungen. Ein direkter Link auf die Google maps Website hingegen ist durchaus erlaubt.

Kann die entsprechende Einrichtung von Kundenseite aus nicht gewährleistet werden, helfen wir hier gerne mit unserem Know-How weiter und unterstützen Sie bei der technischen Umsetzung auf Ihrer Website. Melden Sie sich einfach bei uns!