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Google Fonts datenschutzkonform in Websites einbinden

Rechtliches

Google Fonts datenschutzkonform in Websites einbinden

Autor: Christian Rath|Datum: 6. Juli 2022

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Der rechtlich sichere Umgang mit Google Schriften

Google bietet eine einfache und kostenfreie Methode zahlreiche Schrifttypen auf der eigenen Website einzubinden.
Was auf den ersten Blick sehr verführerisch klingt, birgt aber datenschutzrechtliche Probleme.

Die einfachste Methode Google-Fonts in eine Website einzubinden ist, die zu verwendenden Schriften direkt über einen Link von der Google-Fonts-Seite zu laden.
Hierbei wird jedoch die IP-Adresse des Seitenbesuchers an Google weitergegeben, was in Europa aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig ist, da sich hieraus die betreffende Person zuordnen lässt. Dies stellt eine Verletzung des Rechts des Seitenbesuchers auf informationelle Selbstbestimmung dar (LG München, Urteil vom 20.01.2022 – [3 O 17493/20]).

Dennoch lassen sich die kostenfreien Google Fonts auf der eigenen Seite verwenden: Hierfür müssen die Schriften jedoch auf dem Server des Seitenbetreibers gehostet und von dort aufgerufen werden.

Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre Website Google-Fonts verwendet, bzw. ob diese datenschutzkonform eigebunden sind, kontaktieren Sie uns gerne.